Prüfung

Eignungstest
Mit einem Eignungstest soll feststellt werden, ob sich der Hund grundsätzlich für die Rettungshundeausbildung eignet. Der Hund soll über einen guten Gehorsam, ein gutes Sozialverhalten und über ein ausgeglichenes Wesen verfügen. Der Eignungstest beinhaltet verschiedene Testelemente (z. B. Unterordnung, Verhalten gegenüber Fremdpersonen, Verhalten bei optischen und akustischen Einwirkungen, etc.). Der Eignungstest wird altersgerecht für Hunde unterschiedlichen Alters durchgeführt. Wenn von allen Einzelpunkten keiner negativ bewertet wurde, ist der Eignungstest bestanden.

Die Grundlage für den Eignungstest sowie die Flächen-und Trümmerprüfung bildet die „Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams gem. DIN 13050“.

 

Rettungshundeteam-Prüfung: Trümmersuche
Diese Prüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

  • Fachfragenprüfung
  • Gehorsamsprüfung
  • Gewandtheitsprüfung
  • Trümmersuchprüfung

In der Fachfragenprüfung muss der Hundeführer seine theoretischen Kenntnisse unter Beweis stellen. Die Gehorsamsprüfung beinhaltet eine „Unterordnung“ mit und ohne Leine, Ablage, etc. und bei der Gewandheitsprüfung muss der Hund diverse Hindernisse absolvieren. In der Trümmersuchprüfung muss das Rettungshundteam (Hundeführer und Hund) auf einer Trümmerfläche von 800m² bis 2000m² in 20 Minuten bis zu vier Personen in maximal drei Verstecken auffinden und anzeigen.

 

Rettungshundeteam-Prüfung: Flächensuche
Diese Prüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

  • Fachfragenprüfung
  • Verweisprüfung
  • Gehorsamsprüfung
  • Flächensuchprüfung

In der Fachfragenprüfung muss der Hundeführer seine theoretischen Kenntnisse unter Beweis stellen. Die Gehorsamsprüfung beinhaltet eine „Unterordnung“ mit und ohne Leine, Ablage, etc. und ist vergleichbar mit der Begleithundeprüfung. Im Gegensatz zu der Trümmerprüfung ist bei der Flächenprüfung anstatt der Gewandheitsprüfung die Verweisprüfung durchzuführen, bei der „vor den Augen der Prüfer“ das saubere Anzeigeverhalten gezeigt wird. Bei der Flächensuchprüfung muss das Rettungshundeteam (Hundeführer und Hund) auf einer Fläche von ca. 50.000 m² in 30 Minuten bis zu drei Personen auffinden und anzeigen.

Beide Prüfungen haben eine Gültigkeit von maximal 18 Monaten. Danach muss die Prüfung wiederholt werden oder es erlischt automatisch die Einsatztauglichkeit!

Alle Prüfungen werden von zwei Prüfern in eigens dafür hergerichteten Prüfungsgebieten abgenommen.

 

Rettungshundeteam-Prüfung: Mantrailing
Voraussetzung zur Prüfungszulassung sind mindestens zwei DRV Mantrailing Seminare, zwei Sichtungen des Leistungsstandes und eine bestandene Vorprüfung (ein in ruhigen Wohngebiet gelegter Trail mit einer X-Kreuzung).

Die Hauptprüfung besteht aus folgenden Teilprüfungen:

  • Fachfragenprüfung
  • Überprüfung der Trail Protokolle
  • Negativ-Überprüfung
  • Long Trail

In der Fachfragenprüfung wird das theoretische Wissen des Hundeführers abgefragt.

Anhand der beim Training angefertigten Protokolle des Hundeführers wird vor der Prüfung kontrolliert, ob das Team alle erforderlichen Trainingsvorgaben erfüllt hat, z. B. Nachtsuche, Suchen bei schwierigen Witterungsverhältnissen etc.

Bei der Negativüberprüfung soll der Prüfling anhand des Verhaltens seines Hundes feststellen, ob zu einem Geruchsmuster eine Geruchsspur vorhanden ist oder nicht. War die Person von der die Geruchsprobe stammt vor Ort, muss das Team einen kurzen Trail laufen. War die Person nicht vor Ort sollte das Verhalten des Hundes eindeutig zeigen, dass er die Spur nicht finden kann.

Der 800 – 1500 Meter lange Longtrail beginnt an einer Kreuzung mit mehr als 2 Abzweigmöglichkeiten. Der Trailverlauf, mit mindestens 5 Abzweigungen und mehreren zusätzlichen Schwierigkeiten, befindet sich zum überwiegenden Teil in einer verkehrsarmen Ortschaft. Der Trail ist ca. 1 bis zu 2 Tage alt und muss in 60 Minuten ausgearbeitet werden.

Eine bestandene Prüfung muss innerhalb von 24 Monaten erneuert werden. Innerhalb von 18 Monaten ist die Teilnahme an einem DRV Mantrailing-Seminar erforderlich, da ansonsten die Prüfung inkl. der Einsatzfähigkeit nach 18 Monaten erlischt.